Folter

Es gibt viel zu sagen über die Dummheit, die Menschenverachtung und die Niedertracht, die in der Ausübung von Folter liegt. Über die Geschichte der Folter – und vor allem ihrer Abschaffung und die Wege, die beschritten wurde gegen engstirnige, brutale Religionsfanatiker und ein in körperlichen Fragen, nun ja, verrohtes Volk.

Man kann erzählen über die die Herkunft der Folter, die  im Inquisitionsprozeß liegt, der – vereinfacht beschrieben – eine strenge Abwägung vorschrieb, welche Indizien welche Foltermethode nach sich ziehen durfte. Kern des Inquisitionsprozesses war, dass nur ein Geständnis die Strafbarkeit des Delinquenten mit Gewissheit nachweisen konnte. Daher glaubte man zur Erforschung der Wahrheit verschiedene Foltermethoden anwenden zu dürfen, wenn Indizien den Schluß zur Gewissheit machten, dass ein Teil des Vorwurfs sich bestätigte. Je mehr Bestätigung des Vorwurfs, um so stärker durfte die Foltermethode sein. Die Folter war in diesem Prozeß daher nicht da zur Gewinnung der Erkenntnis. Die Erkenntnis des Tathergangs bestimmte die Folter zur Gewinnung des Geständnisses, das man strafprozessual benötigte, um ein Urteil zu fällen.

Weiter könnte man, wenn man wollte von der frühen Neuzeit erzählen: Schlimm wurde die Sache mit der Folter recht eigentlich erst nach der Reformation, mit der Entstehung der Staatlichkeit. In den Glaubenskriegen erinnerte man sich an das vierte Laterankonzil (1215) unter Innozenz III., auf dem die Wahrheitsermittlung über die Inquisition bzgl. häretischen Gruppen dargelegt wird. Die Folter wird nun das Mittel zur Verfolgung der Hexen. Mit dem Dreißigjährigen Krieg überkommt eine weitere Welle der Gewalt Europa. Dadurch kommt es dann zum reformierten Strafprozeß. 1740 schafft Preußen die Folter ab, eine der ersten Amtshandlungen Friedrich des Großen, es dauert und dauert. Die Erkenntnis ist da, dass Folter keinen der Zwecke erreicht, die man vorgibt. Die Hexenverfolgung schleicht sich auch so langsam und mit ihr die Folter in den übrigen deutschen Staaten. Alles ein Werk der Aufklärung, die gerade auf dem Gebiet des Rechts und des Strafrechts die entscheidenen Impulse für eine Humanisierung und Rationalisierung des Rechts im Hinblick auf eine bürgerliche Gesellschaft, also ein Gesellschaft von Gleichen setzt. Könnte man weiter erzählen.

Oder den Artikel von Nils Minkmar empfehlen, in der FAS vom 14.12.2014, S. 37, der genau den richtigen Ton trifft und weitere Aspekte mitteilt, der uns auch erinnert, nicht einzuknicken und nicht müde zu werden, die Aufklärung und den Humanismus, die Erfolge der Zivilisierung der Welt zu verteidigen.

Nachtrag: Wer will kann sich die Argumentation von vor 350 Jahren mal ansehen: Zur Folter im deutschen Strafprozeß. Unter Rückgriff auf Ulpian (gestorben 223 n.Chr.) erklärt Carpzov die Folter für gefährlich und zweifelhaft als Methode. Eine Loslösung fand noch nicht statt, aber die Forderung nach Schadensersatz und Bestrafung bei Mißbrauch. Und Ulpian war sicher nicht der Erste. Jeder der will, weiß, dass Gewalt im Strafrecht und in der Ermittlung von Straftaten – auch prädiktiv – nicht funktioniert.

Aber was meinte Cheney in seiner Stellungnahme auf Fox-News zu dem CIA-Bericht: „Wir taten damals exakt das, was notwendig war, um die Schuldigen für 9/11 zu schnappen und einen weiteren Anschlag zu verhindern. Wir waren in beiden Teilen erfolgreich.“  Wir wollen nur die Wahrheit, die Folter ist notwendig für die Ermittlung der Wahrheit und, um Terror zu verhindern. Ihr seid schuld, wenn wir den Terrorismus nicht ausrotten können.

Wir lieben Euch doch Alle.

Seit gewiß mehr als 2000 Jahren.

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