Unrechtsstaat II – Hans Frank und Hilde Benjamin

Die Grünen haben das Eingehen einer Koalition mit der Linken in Thüringen unter eine Bedingung gestellt:

„Das gemeinsame Bekenntnis zur DDR als Unrechtsstaat und der Willen zur Aufarbeitung ist eine Grundvoraussetzung für eine mögliche Koalition mit DIE LINKE“

Im Nachgang zu den Querelen, die diese Forderung aufwarf, kommen jetzt nicht nur allerlei parteipolitische Weitergeplänkel, sondern auch nicht sehr schöne Argumentationsmuster, im Sinne von die Anderen (WIR) waren doch auch nicht besser (Fefe) und das ist doch Alles nur ein Mittel im öffentlichen Meinungskampf (TAZ), z.B..

Ist es nicht. Sondern vor die Wand gefahren.

Unfall Nacht weiß

Ein Rechtsstaat lebt von relativ einfachen Prämissen. Die Einschränkung der Freiheit, die Formulierung von Rechten und Pflichten des Bürgers ist bestimmt durch den Gestzesvorbehalt (inklusive Rückwirkungsverbot) und die Überprüfbarkeit des staatlichen Aktes. Im Staat herrscht Gewaltenteilung. Die staatlichen Gewalten wiederum sind an Recht und Gesetz gebunden. Im Wesentlichen.

Der Verweis auf einen Rechtsbruch, sogar einen systematischen Rechtsbruch geht den Rechtsstaat nicht wesentlich an. So einfach geht es eben nicht. Abgesehen davon, dass Fefe mit den Spendenaffäre der CDU und  Wahlmanipulation auf Kommunalebene Beispiele ausgesucht hat, die eben nicht greifen. In diesen Fällen sind rechtsstaatliche Reaktionen erfolgt, weil entsprechende Kontrollmechanismen existierten. Kohl ist einen Vergleich zur Zahlung einer Geldstrafe von 300.000 DM eingegangen, Kanther wurde strafrechtlich verurteilt, aufgrund der Wahlmanipulationen der CSU werden diese Wahlen wiederholt. Das heißt natürlich nicht, dass hier alles Gold ist was glänzt. Die Justiz hat schwere systeminterne Fehler, das hat der Fall Kohl und Molath ausführlich beschrieben. Die Gesetzgebung hat schwere Mängel, natürlich an all den Stellen, die politisch Kapital schlagen können, Beispiel Ahndung von Parteispenden, Korruption, Intransparenz, aber auch das ganze Feld der symbolischen Gesetzgebung.
Die Organisation eines Rechtsstaates verspricht nicht unbedingtes Funktionieren, sondern nur den ernsten Willen zur Funktion. Alles Andere ist totalitäre Phantasie und hebt den Rechtsstaat auf. Also gibt es überall gigantische Unvollkommenheiten.

gigantische Unvollkommenheit

gigantische Unvollkommenheit

Beispiel TAZ. Ein Staat, der systematisch Unrecht begeht ist noch kein Unrechtsstaat? Kann sein. Unrecht ist wie Gerechtigkeit rechtsphilosophisch ein unbestimmter, den Wandlungen des Verständnisses unterworfener Begriff. Rechtsstaat ist eben nicht das Versprechen nach umfassender und unbedingter Gerechtigkeit, sondern die Organisation eines Staates nach rechtsstaatlichen Prinzipien. Umgekehrt mangelt es dem Unrechtsstaat überhaupt an Motivation und Willen, sich nach rechtsstaatlichen Prinzipien zu organisieren. Es macht einen wesentlichen Unterschied aus, ob Herrschaft sich gründet auf der Etablierung von Willkür des Machtapparates oder auf die Berechenbarkeit, Unabhängigkeit, Überprüfbarkeit der staatlichen Entscheidungen. Gleich wie perfekt die Umsetzung ist. Kuba wäre in diesem Sinne auch klar eine Diktatur, wenn auch im Vergleich zu Nordkorea ziemlich mißraten, was den politischen Häftlingen kein Trost sein wird.

Hans Frank, der spätere Generalgoverneur der Nazis in Polen und als Verantwortlicher für die Massenhinrichtungen und die Beteiligung an der Durchführung des Judenvernichtung durch die Nazis vom Nürnberger Militärgerichtshof zum Tode verurteilt, hatte ab 1933 zunächst die Aufgabe, mit der Akademie für deutsches Recht ein Rechtsssytem für die Nazionalsozialistische Herrschaft zu finden. Nicht nur aufgrund der Organisation der Naziherrschaft als Doppelstaat, sondern auch die ehrgeizigen Machtbehauptungen der einzelnen Naziorganisationen führten dazu, dass sich niemand dort in seinen Priviliegien beschneiden lassen wollte, die Institutionen gegeneinander kämpften und vor allem Berechnbarkeit der Ausübung staatlicher Macht nicht gewünscht war.
Hilde Benjamin, die rote Hilde, Schwägerin von Walter, war die erste Justizministerin der DDR und Vorsitzende der Gesetzgebungskommission der DDR. Der Vergleich zeigt, dass diese Gesetzgebungskommission die Bemühungen der Akademie für deutsches Recht in der Redaktion aufnahm. Auch darin besann sich die DDR eines dritten Weges, der die Anforderungen eines Rechtsstaates umschiffte, zwar ein Gesetzbuch erstellte, aber nicht nur verschiedene Instrumente zur Durchsetzung zur Disziplinierung des Bürgers auf Parteilinie daneben etbalierte (Schauprozesse, Laiengerichte), sondern zugleich ganze Teile wie die Staatsicherheit aus der rechtlichen Bindung herausnahm.

Halle Siedlung

Menschenrechte an sich sind nicht zwingend Kennzeichen eines Rechtsstaats. Heißt: Eine Diktatur ist sehr wohl denkbar als Rechtsstaat. Macht aber keiner, wäre ja blöd. Welche Diktatur will sich schon an Recht und Gesetz binden? Das wäre nicht nur reichlich naiv, sondern gewiß unrationell, weil Diktaturen jeder Art von der Unterstützung der ausführenden Staatsmacht leben und deren Lohn sowohl in der Ausübung von Willkür besteht, als auch in dem sicheren Vertrauen, nicht nach Recht und Gesetz für begangenes Unrecht verfolgt zu werden. Und natürlich ist die Kritik an den USA in dieser Beziehung gerechtfertigt, dass sie sich nicht den Statuten des Internationalen Strafgerichtshofs unterwerfen.

Scheune, alt
Wem das mit der ganzen Staatsbürgerlehre zu kompliziert ist, kann sich auch darauf besinnen: Im Rechtsstaat ist Kritik am Staat möglich, im Unrechtsstaat nicht. Und noch mehr: Im Unrechtsstaat wird Kritik am Staat sanktioniert, der Rechtsstaat aber lebt von der Kritik und Teilhabe, er lebt davon, dass die Gesellschaft den Willen hat, ihn funktionieren zu lassen und zu leben.

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